Nach wie vor ist die Übertragung der Grundstücke in Paraguay ein langwieriger Prozess. Mit 24 Monaten für die Grundstücksübertragung sollte weiter gerechnet werden. Vereinzelt gab es bisher auch Vorgänge, die deutlich mehr Zeit in Anspruch genommen hatten. Nun gibt es allerdings einige neue Entwicklungen: Forstbetriebsleiter Carsten Felber wurde in die Vorstandschaft der FEPAMA (Paraguayischer Verband der Holzwirtschaft) gewählt. Im Frühjahr 2021 gab es bereits ein Gespräch mit dem entsprechenden Ministerium – Ergebnis war die Zusage, dass die Überschreibungen unserer Investoren künftig bevorzugt behandelt werden.
Im Dezember konnten nun erste Erfolge verzeichnet werden.
Einzelne, sehr lange dauernde Vorgänge (über 3 Jahre) konnten nun endlich abgeschlossen und die Grundstückstitel an die neuen Eigentümer weitergeleitet werden. Zusätzlich stehen weitere Übertragungen kurz vor dem Abschluss. Bei vielen Investoren liegt bereits die Kopie der Grundstückstitel vor. Lediglich die Beurkundung des Grundbuchamtes fehlt noch, was aber in der Regel innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen ist.
Leider ist Ende des vergangenen Jahres der zuständige Notar, über welchen die Grundstückseintragungen bei älteren Verträgen (Vertragsdatum vor 2020) liefen, verstorben. Das Notariat wird von dessen Tochter weitergeführt. Wir erwarten jedoch, dass die Übergangszeit weitere Verzögerungen bei einzelnen ausstehenden älteren Grundstücksübertragungen mit sich bringen wird. Alle aktuelleren Verträge (Vertragsdatum ab 2020) sind hiervon nicht betroffen. Sie laufen bereits von Beginn an über ein anderes Notariat.
Im Dezember war zudem unser Wirtschaftsprüfer in Paraguay, um sich selbst ein Bild von unserer Aufforstung zu machen und um mit dem für unsere aktuellen Verträge zuständigen Notar zu sprechen. Im Zuge dessen wurden auch die langsamen Wege bei den Behörden vor Ort aufgezeigt: Dokumente werden aufwendig per Kurier hin und her geschickt, eine Digitalisierung ist kaum vorhanden und die Ämter sind überlastet.
Übrigens: unsere Bilanzen werden jährlich vom Wirtschaftsprüfer kontrolliert, testiert und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht.
Ebenso wird unser Verkaufsprospekt regelmäßig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Billigung eingereicht. Die letzte Billigung ist im Februar diesen Jahres erfolgt.
Anleitung Grundstückseintragung
Grundstückseintragungen können online beim Katasteramt eingesehen werden. Eine Anleitung hierzu finden Sie hier.